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Beschwerde eingereicht:
Deutsche Muttersprachler werden im eigenen Land diskriminiert

Esperanto-Weltbund

Immer mehr deutschsprachige Firmen und Organisationen wählen Englisch als Arbeitssprache. Die Folge ist ein wachsender Bedarf an „English native speakers“ in Staaten, in denen Deutsch die Muttersprache ist. Für immer mehr Stellenbewerber in Deutschland, Österreich und der Schweiz reichen „good“ oder „excellent“ Kenntnisse des Englischen nicht mehr aus.

Eine steigende Anzahl von Stellenausschreibungen zielt auf neue Mitarbeiter, deren Muttersprache Englisch ist. Gefordert werden „English mother tongue“ oder „English native speaker“ von Firmen wie Debis/Siemens (München) und von Organisationen wie der Eidgenössischen Forschungsanstalt in Fribourg/Freiburg, der Internationalen Atombehörde (Wien), den Universitäten in Mainz und Jena oder auch von der der Europäischen Zentralbank (Frankfurt).

Die entsprechende Liste des Esperanto-Weltbundes nennt über 400 Firmen und Organisationen. Dieser sprachlichen Diskriminierung unterliegt sogar die Mehrzahl der ausländischen Studenten, die in englischsprachigen Ländern studieren. Das waren im Jahr 2001 rund 225.000 in Großbritannien und in Irland, darunter über 20.000 aus deutschsprachigen Staaten.

Erst dachten wir, daß diese Sprachdiskriminierung hauptsächlich von Europäischen Organisationen und Firmen, die mit der Europäischen Kommission arbeiten, ausginge,“ sagt Professor Renato Corsetti vom Esperanto-Weltbund (Universala Esperanto Asocio - UEA), „doch jetzt merken wir, wie deutsche Muttersprachler auch im deutschsprachigen Raum diskriminiert werden, da immer mehr Firmen und Organisationen auf Englisch als Arbeitssprache umsteigen. Schon stellen Schulen ‘English Native speakers‘ an, da auch Unterricht zunehmend auf Englisch gegeben wird.“

Auf Europäischem Niveau hat nun der EU-Bürgerbeauftrage Jacob Söderman die offizielle Beschwerde von Renato Corsetti, dem Vorsitzenden des Esperanto-Weltbundes (UEA), entgegengenommen. Jetzt muß sich der Vorsitzende der Europäischen Kommission Romano Prodi bis zum 30. September für diese diskriminierende Praxis verantworten. „In der Zwischenzeit untersuchen wir die rechtliche Lage solcher diskriminerenden Stellenanzeigen in Deutschland, der Schweiz und Österreich“, so Corsetti, „und dabei haben wir noch nicht einmal die Tausenden von Stellen für 'English Native Speakers' bei Schulen und Sprachfirmen mitgezählt.“

Nach einer Informationskampagne bei Politikern und nach Briefen an die Europäische Kommission verfügt UEA inzwischen über eine klare Stellungnahme des österreichischen Außenministeriums und eine von der Europäischen Kommission (Brief der EK). Beide bestätigen: Das Bestehen auf Englisch als Muttersprache für Posten, die offiziell Bürgern aller Länder der Gemeinschaft offenstehen, kann als diskriminierend angesehen werden. „Glücklicherweise sind die Österreicher und die Europäische Kommission dabei offenbar unserer Argumentation gefolgt,“ so der UEA-Vorsitzende, „und nicht der Auffassung einflußreicher Lobbyisten aus internationalen Firmen, für die Sprache 'nur ein Werkzeug' ist.“ (Liste der parlamentarischen Anfragen)

Sprachliche Diskriminierung ist Corsetti zufolge ein schwerer Verstoß gegen Art. 2 der Internationalen Erklärung der Menschenrechte. Die Esperanto-Bewegung habe sich in ihrem Prager Manifest entschieden gegen jede sprachliche Diskriminierung ausgesprochen: „Eine neutrale Sprache wie Esperanto hat nur Chancen, wenn sprachliche Gleichberechtigung und die Vielfalt der Sprachen respektiert werden.“ Deshalb hat der Esperanto-Weltbund gleichzeitig bei Patricia Durrant, der Bürgerbeauftragen der Vereinten Nationen, Beschwerde eingelegt. „Auch viele UNO-Organisationen in Wien und Genf suchen gezielt Englisch-Muttersprachler.“

Die UEA erstreckt ihre Beschwerde auch auf die letzte Antwort von Anna Diamantopoulou, Mitglied der Europäischen Kommission und verantwortlich für soziale Angelegenheiten E-3572/01. „Sie gestattet europäischen Organisationen nun in Anzeigen 'English mother tongue or equivalent' auszuschreiben. Das ist natürlich dasselbe und bedeutet, daß Organisationen und Firmen faktisch ebenfalls nur Muttersprachler des Englischen zur Vorstellung einladen werden“, erläutert Corsetti. „Wir müssen die selben Rechte und Chancen haben wie englische Muttersprachler wie sie im Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen.“

Mit seiner Beschwerde will der Esperanto-Weltbund erreichen, daß die internationalen Organisationen und die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz:

1. die diskriminierende Natur von Stellenangeboten erkennen, die offiziell allen Bürgern offenstehen, aber inoffiziell nur für die von Geburt an Englisch Sprechenden reserviert sind.

2. sicherstellen, daß Organisationen und Firmen nicht länger finanziert werden, die diejenigen diskriminieren, die nicht von Geburt an Englisch sprechen.

3. Mittel und Methoden untersuchen, um sprachliche Diskriminierung durch Organisationen zu vermeiden, die ganz oder teilweise von ihr finanziert werden.

Renato Corsetti ist Vorsitzender des Esperanto-Weltbundes. Er ist Professor für Psycholinguistik an der Universität in Rom.

Der Esperanto-Weltbund und der Deutsche Esperantobund stellen auf Anforderung weitere Informationen zur Verfügung zum Thema Esperanto und sind zu erreichen unter:

Esperanto-Weltbund UEA, Nieuwe Binnenweg 176, NL-3015 BJ Rotterdam, Tel. : +31 10 436 1044, Fax +31 10 436 1751, www.uea.org, uea@inter.nl.net

Deutscher Esperanto-Bund, Immentalstr. 3, D-79104 Freiburg, Tel. 0 761 / 28 92 99, www.esperanto.de; gea@esperanto.de

 

 
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